Allgemeine Informationen
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Behindertenparkplatz: |
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Hinweis:
Seit dem 01.01.2004 gelten Zuzahlungsregelungen. Pro Verordnung muss jeder Patient 10,-€ Verordnungsblattgebühr sowie 10 Prozent Zuzahlung entrichten. Die Belastungsgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung liegt für chronisch Kranke bei 1 Prozent des Jahreseinkommens & für alle anderen Patienten bei 2 Prozent.
Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre sind weiterhin befreit.
Seit dem 01.01.2004 gelten Zuzahlungsregelungen. Pro Verordnung muss jeder Patient 10,-€ Verordnungsblattgebühr sowie 10 Prozent Zuzahlung entrichten. Die Belastungsgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung liegt für chronisch Kranke bei 1 Prozent des Jahreseinkommens & für alle anderen Patienten bei 2 Prozent.
Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre sind weiterhin befreit.


